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Ärzte . Heilpraktiker . Patienten

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Privat . Heim . Firma

Leistungen

Patienten erhalten eine bessere medizinische Versorgung, wenn es dringlich ist.

Für immobile oder bettlägerige Patientinnen und Patienten, für Personen mit Pflegegrad 3 bis 5 oder vergleichbaren Mobilitätseinschränkungen sowie für prä- und postoperative Patientinnen und Patienten mit zeitkritischem Laborbedarf, wenn ein Praxisbesuch oder Transport medizinisch nicht zumutbar ist.

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Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten.
Kooperierende Labore stellen ihre Leistungen separat und GOÄ-konform in Rechnung.
Je nach Versicherungsstatus ist eine Kostenerstattung möglich oder nicht.

Gesetzlich Versicherte

Die Creasano Mobile Blutentnahme ist keine klassische Einzelleistung der gesetzlichen Regelversorgung gemäß EBM, sondern eine komplexe, kombinierte ambulante Versorgungsleistung. Sie wird eingesetzt, wenn eine zeitgerechte Blutentnahme in der Arztpraxis nicht möglich ist, Hausbesuche nicht angeboten werden oder ein Transport medizinisch unzumutbar, risikobehaftet oder unverhältnismäßig wäre. Dies betrifft insbesondere Patientinnen und Patienten mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 3 bis 5 oder vergleichbaren schweren funktionellen Einschränkungen, etwa mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“. Der behandelnde Hausarzt oder Facharzt kann in diesen Fällen die medizinische Notwendigkeit feststellen und die mobile Blutentnahme ärztlich anordnen. Hinweis zur Kostenübernahme: Auch wenn die mobile Blutentnahme medizinisch veranlasst und verordnet ist, gehört sie derzeit nicht zur Regelversorgung der gesetzl. Krankenversicherung. Eine automatische Kostenübernahme als Sachleistung über die Versichertenkarte ist daher noch nicht möglich. Sie können die Leistung daher aktuell nur im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips nach § 13 SGB V oder als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen. Das bedeutet: - Der Patient beauftragt die Leistung online selbst - Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten - Die gesonderte Laborrechnung gemäß GOÄ erfolgt an den Patienten - Die Rechnung + Laborrechnung kann bei der Krankenkasse zusammen mit der Verordnung eingereicht werden - Eine Erstattung erfolgt nicht pauschal, sondern im Einzelfall - Es besteht kein automatischer Anspruch auf Kostenübernahme Wichtig: Damit eine Erstattung geprüft werden kann, muss der Versicherte der Krankenkasse vor der Leistungserbringung mitteilen, dass er das Kostenerstattungsprinzip wählt. > siehe unten Musteranfrage

Privat Versicherte

Die Creasano Mobile Blutentnahme ist keine klassische GOÄ-Einzelleistung der PKV, sondern eine analoge kombinierte ambulante Versorgungsleistung. Sie kann auf Grundlage einer ärztlichen Anordnung im Rahmen der freien privatärztlichen Behandlung in Anspruch genommen werden, wenn die Leistung nicht in der Praxis des behandelnden Arztes erbracht werden kann oder soll, insbesondere bei immobilen Patientinnen und Patienten, bei fehlender Hausbesuchsmöglichkeit oder wenn eine zeitgerechte Versorgung anderweitig nicht gewährleistet ist. Dies betrifft insbesondere privatversicherte Patientinnen und Patienten, die aufgrund erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, eine Arztpraxis aufzusuchen, etwa bei - dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung - Pflegegrad 3, 4 oder - ausgeprägter neuropsychologischer Belastung - vergleichbarer schwerer funktioneller Einschränkung - und bei denen ein Praxisbesuch oder ein regulärer Transport medizinisch unzumutbar, risikobehaftet, zeitlich ungeeignet oder unverhältnismäßig aufwendig wäre. Ärztliche Anordnung: In diesen Fällen stellt der Hausarzt oder Facharzt eine ärztliche Anordnung im Rahmen der freien privatärztlichen Behandlung aus. (Privatrezept) Diese dient der formellen Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der Durchführung der medizinisch notwendigen ambulanten Leistung. Arztauftrag auf Privatrezept: Ärztlich angeordnete mobile Blutentnahme im häuslichen Umfeld mit delegierter Durchführung, integrierter Probenlogistik und externer Labordiagnostik, medizinisch indiziert. Erbetene Laborparameter: z. B. GOT, …

Selbstzahler - Direktlabor-Prinzip 

Die Creasano Mobile Blutentnahme kann nach dem Direktlabor-Prinzip in Anspruch genommen werden. Dabei beauftragt der Patient die Leistung selbst, unabhängig vom eigenen Hausarzt oder Facharzt. Die Creasano UG verfügt über ihre eigene ärztliche Leitung, welche die interne und externe Umsetzung der beauftragten Blutentnahme beaufsichtigt und delegiert. Alle verantwortungsbewußten Bürger, Gesundheitsinteressierten und Patientinnen und Patienten können die Creasano Mobile Blutentnahme außerhalb der klassischen Regelversorgung nach dem Direktlabor-Prinzip als Selbstzahlerleistung oder im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens gemäß § 13 SGB V in Anspruch nehmen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn eine zeitgerechte Versorgung über das reguläre Vertragsarztsystem nicht möglich ist oder die mobile Leistung vor Ort medizinisch, zeitlich, risikobezogen oder finanziell sinnvoller ist. Die Rechnungsstellung der Creasano UG für die beauftragten medizinischen Leistungen erfolgt analog gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ. und Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 4 Nr. 14 UStG. Die kooperierenden Labore stellen ihre Leistungen separat und GOÄ-konform in Rechnung. Die Rechnungen können bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden, abhängig von den individuellen Tarifbedingungen.

Musteranfrage an die gesetzliche Krankenkasse.

Betreff: Antrag auf Kostenerstattung gemäß § 13 SGB V für eine medizinisch notwendige mobile Blutentnahme Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bei Ihnen gesetzlich versichert und beantrage hiermit die Prüfung einer Kostenerstattung gemäß § 13 SGB V für eine medizinisch notwendige mobile Blutentnahme. Hiermit erkläre ich ausdrücklich, dass ich für diese konkrete Leistung das Kostenerstattungsprinzip nach § 13 SGB V wähle, da mir eine zeitgerechte und zumutbare Versorgung im Rahmen des regulären Sachleistungssystems nicht zur Verfügung steht. Aufgrund meiner gesundheitlichen Situation bin ich nicht in der Lage, eine Arztpraxis aufzusuchen. Es liegt eine erhebliche Mobilitätseinschränkung vor [optional: Pflegegrad ___, dauerhafte Transportunfähigkeit, neuropsychologische Einschränkung]. Mein behandelnder Hausarzt/Facharzt bietet keine Hausbesuche an bzw. kann die erforderliche Blutentnahme nicht zeitgerecht durchführen. Der behandelnde Arzt hält eine zeitnahe Blutentnahme für medizinisch notwendig und ist bereit, diese per ärztlicher Anordnung (Muster 6) als externe ambulante Leistung zu veranlassen. Da mir im Rahmen der Regelversorgung keine zumutbare und zeitgerechte Versorgungsalternative zur Verfügung steht, beabsichtige ich, die Leistung selbst zu beschaffen, und bitte um Prüfung der Kostenerstattung nach § 13 SGB V. Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme vor Durchführung der Leistung. Rechtsgrundlage: § 13 SGB V (Kostenerstattung bei selbstbeschafften Leistungen bei fehlender zeitgerechter Versorgung im Sachleistungssystem) sowie die ärztliche Veranlassung der Leistung mittels Verordnungsformular Muster 6. Mit freundlichen Grüßen [Name, Versichertennummer]

So funktioniert's
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Unser Team

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Wolfgang F. Mosebach
CEO | Gründer | E-Health-Pionier

Strategie & operative Führung

Gesundheitsjournalist & Chefredakteur

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