top of page
Header.png

Ärzte . Heilpraktiker . Patienten

Bestellen Sie Blutentnehmer zum Patienten nach Hause, direkt von Ihrem PC, Tablet oder Handy.

Schnell, bequem und zuverlässig

Nächster Tag

Eilig

Mehrmals

Privat . Heim . Firma

Leistungen

Patienten erhalten eine bessere medizinische Versorgung, wenn es dringlich ist.

Für immobile oder bettlägerige Patientinnen und Patienten, für Personen mit Pflegegrad 3 bis 5 oder vergleichbaren Mobilitätseinschränkungen sowie für prä- und postoperative Patientinnen und Patienten mit zeitkritischem Laborbedarf, wenn ein Praxisbesuch oder Transport medizinisch nicht zumutbar ist.

  • Reagieren Sie auf dringende Entwicklungen

  • Bestimmen Sie den Termin vor Ort flexibel

  • Planen Sie praxis & personalunabhängig

  • Erhalten Sie wichtige Ergebnisse schneller, direkt online vom Labor

Mobile_Blutentnahme_CREASANO UG.jpg

Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten.
Kooperierende Labore stellen ihre Leistungen separat und GOÄ-konform in Rechnung.
Je nach Versicherungsstatus ist eine Kostenerstattung möglich oder nicht.

Gesetzlich & privat Versicherte

Mobile Blutentnahme zu Hause – einfach, sicher, ärztlich verordnet. Die CREASANO UG ist ein bundesgeförderter Versorgungsdienstleister unter ärztlicher Leitung. Wir erbringen die kombinierte Leistung „Mobile Blutentnahme im häuslichen Umfeld, inkl. Laborbringdienst – ärztlich delegiert" – von der Terminbuchung bis zum digitalen Befund aus einem Guss: •Terminkoordination & Anfahrt •Venöse Blut-/Probenentnahme durch qualifiziertes Fachpersonal •Temperaturgesicherter Probentransport ins Labor •Digitale Befundübermittlung Unser Dienst ist Teil des bundesgeförderten Projekts MobilBloodCare (FK BMWE: 16GM302401) zur Stärkung der ambulanten Versorgung hausgebundener Patientinnen und Patienten. Hinweis: Die Förderung bezieht sich auf Konzeption, Entwicklung und Erprobung dieser digitalen Abläufe. Die praktische medizinische Durchführung der Blutentnahme und der Laborleistungen wird unabhängig von der Förderung erbracht und abgerechnet. ________________________________________ Wann ist die Leistung angezeigt? Die mobile Blutentnahme ist insbesondere dann medizinisch erforderlich und verordnungsfähig, wenn •eine zeitgerechte Blutentnahme in der Arztpraxis nicht möglich ist, •Hausbesuche zur Blutentnahme nicht angeboten werden oder •ein Praxisbesuch per Krankenfahrt gesundheitlich nicht zumutbar, risikobehaftet oder unverhältnismäßig wäre. Dies betrifft vor allem Patientinnen und Patienten mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Pflegegrad 3–5 oder schweren funktionellen Beeinträchtigungen – insbesondere mit den Merkzeichen „aG", „Bl" oder „H". ________________________________________ So verordnet Ihr Arzt die Leistung Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest und verordnet die kombinierte Leistung per Privatverordnung. Zusätzlich wird ein Muster-10-Laborauftrag ausgestellt – für die Laboranalyse selbst. Hinweis für Praxen: Die Einzelleistungen unseres Prozesses – Hausbesuch, venöse Blutentnahme, Wegepauschale, Koordination – sind etablierte EBM- bzw. GOÄ-Leistungen (u. a. EBM 01410/01413, 32035, 40220/40222, 01435/01436/01647). Neu ist ihre integrierte, sektorenübergreifende Erbringung als Gesamtleistung – entsprechend dem Leistungstypus nach § 140a SGB V. Eine Muster-Privatverordnung stellen wir gern zur Verfügung. ________________________________________ Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte (GKV) Unsere kombinierte Versorgungsleistung ist noch nicht im EBM-Leistungskatalog gelistet und gehört daher derzeit nicht zur GKV-Regelversorgung. Eine direkte Abrechnung über die Gesundheitskarte ist nicht möglich. Gesetzlich Versicherte haben jedoch gemäß § 13 Abs. 3 SGB V ein Selbstbeschaffungsrecht, wenn die benötigte Leistung nicht rechtzeitig oder nicht in zumutbarer Weise verfügbar ist. Dies ist bereits dann gegeben, wenn •Ihre Arztpraxis keine Hausbesuche zur Blutentnahme anbietet oder •Sie mobilitätsbedingt die Praxis nicht aufsuchen können. In diesen Fällen können Sie die entstandenen Kosten nach § 13 Abs. 3/3a SGB V bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Wir unterstützen Sie dabei mit den erforderlichen Nachweisunterlagen. Einzelfall-Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V bedeutet für Sie konkret: Sie erhalten von ihrem Arzt einen „Anforderungsschein / Laborauftrag Muster 10 / GOÄ“ Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten: a) Bitte stellen Sie wie üblich ein „Muster 10 Formular“ aus, für die „erbetenen Laborparameter“ b) Schreiben Sie bitte zusätzlich eine Privatverordnung, siehe Beispiel unten Bei Privatpatienten: a) Bitte stellen Sie wie üblich einen Anforderungsschein/Laborauftrag aus, für die „erbetenen Laborparameter“ + zusätzlich eine Privatverordnung b) Oder: Schreiben Sie auf der Privatverordnung die „erbetene Laborparameter“ wie üblich und den Auftrag, siehe Beispiel unten Sie beauftragen die kombinierte Leistung „Mobile Blutentnahme“ bei uns hier online auf www.creasano.de, nachdem Sie von Ihrem Arzt einen Laborauftrag Muster 10 / GOÄ und eine ärztliche Privatverordnung dafür erhalten haben (siehe „Musterverordnung“). Die Abrechnung der kombinierten Leistung „Mobile Blutentnahme“ erfolgt direkt mit Ihnen, Sie erhalten nach erfolgreicher Durchführung der mobilen Blutentnahme inkl. Proben-Laborbringdienst eine Privatrechnung der Creasano UG (haftungsbeschänkt). Die Abrechnung der Labor-Rechnung erfolgt unabhängig davon mit dem Arzt, der den Laborauftrag verordnet hat. Eine Erstattung Ihrer Krankenkasse erfolgt nicht pauschal, sondern immer im Rahmen der individuellen Sachleistungsprüfung bzw. Einzelfall-Kostenerstattungsprüfung – es besteht also kein automatischer Anspruch auf eine vollständige oder anteilige Erstattung der Rechnung der Creasano UG. § Rechtslage und Praxis: Rechtlich haben Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen gute Argumente. In der Praxis lehnen Krankenkassen innovative, kombinierte Leistungen jedoch häufig zunächst ab – auch bei klarer Rechtslage. Dies ist meist automatisierten, maschinellen Prüfverfahren geschuldet. Im Widerspruch mit der Bitte um erneute Prüfung auf Erstattungsberechtigung gemäß § 13 Absatz 3/3a SGB V sind die Erfolgsaussichten erfahrungsgemäß deutlich besser. Unsere Empfehlung: Rechnen Sie zunächst mit privater Kostenübernahme und nutzen Sie die Erstattungsmöglichkeit als zusätzliche Chance. Bei einer Ablehnung unterstützen wir Sie gerne aktiv mit Argumentationshilfen, die konkret auf die Ablehnungsgründe Ihrer Krankenkasse eingehen. Die Creasano-Dienstleistung einer "Mobile Blutentnahme" ist Teil des bundesgeförderten Marktreife-Projekts ‚MobilBloodCare‘ zur Entwicklung einer digitalen Serviceplattform; weitere Informationen finden Sie unter www.creasano.de/ueberuns. Die Laborrechnung erfolgt separat durch das Labor gemäß GOÄ. Eine Übersicht üblicher Laborpreise finden Sie unter: https://www.meindirektlabor.de/ueber-uns/preisliste/standort/labor-muenchen/

Privat Versicherte

Mobile Blutentnahme zu Hause – einfach, sicher, ärztlich verordnet. Die CREASANO UG ist ein bundesgeförderter Versorgungsdienstleister unter ärztlicher Leitung. Wir erbringen die kombinierte Leistung „Mobile Blutentnahme im häuslichen Umfeld, inkl. Laborbringdienst – ärztlich delegiert" – von der Terminbuchung bis zum digitalen Befund aus einem Guss: •Terminkoordination & Anfahrt •Venöse Blut-/Probenentnahme durch qualifiziertes Fachpersonal •Temperaturgesicherter Probentransport ins Labor •Digitale Befundübermittlung Unser Dienst ist Teil des bundesgeförderten Projekts MobilBloodCare (FK BMWE: 16GM302401) zur Stärkung der ambulanten Versorgung hausgebundener Patientinnen und Patienten. Hinweis: Die Förderung bezieht sich auf Konzeption, Entwicklung und Erprobung dieser digitalen Abläufe. Die praktische medizinische Durchführung der Blutentnahme und der Laborleistungen wird unabhängig von der Förderung erbracht und abgerechnet. ________________________________________ Wann ist die Leistung angezeigt? Die mobile Blutentnahme ist insbesondere dann medizinisch erforderlich und verordnungsfähig, wenn •eine zeitgerechte Blutentnahme in der Arztpraxis nicht möglich ist, •Hausbesuche zur Blutentnahme nicht angeboten werden oder •ein Praxisbesuch per Krankenfahrt gesundheitlich nicht zumutbar, risikobehaftet oder unverhältnismäßig wäre. Dies betrifft vor allem Patientinnen und Patienten mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Pflegegrad 3–5 oder schweren funktionellen Beeinträchtigungen – insbesondere mit den Merkzeichen „aG", „Bl" oder „H". ________________________________________ So verordnet Ihr Arzt die Leistung Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest und verordnet die kombinierte Leistung per Privatverordnung. Zusätzlich wird ein Muster-10-Laborauftrag ausgestellt – für die Laboranalyse selbst. Hinweis für Praxen: Die Einzelleistungen unseres Prozesses – Hausbesuch, venöse Blutentnahme, Wegepauschale, Koordination – sind etablierte EBM- bzw. GOÄ-Leistungen (u. a. EBM 01410/01413, 32035, 40220/40222, 01435/01436/01647). Neu ist ihre integrierte, sektorenübergreifende Erbringung als Gesamtleistung – entsprechend dem Leistungstypus nach § 140a SGB V. Eine Muster-Privatverordnung stellen wir gern zur Verfügung. ________________________________________ Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte (GKV) Unsere kombinierte Versorgungsleistung ist noch nicht im EBM-Leistungskatalog gelistet und gehört daher derzeit nicht zur GKV-Regelversorgung. Eine direkte Abrechnung über die Gesundheitskarte ist nicht möglich. Gesetzlich Versicherte haben jedoch gemäß § 13 Abs. 3 SGB V ein Selbstbeschaffungsrecht, wenn die benötigte Leistung nicht rechtzeitig oder nicht in zumutbarer Weise verfügbar ist. Dies ist bereits dann gegeben, wenn •Ihre Arztpraxis keine Hausbesuche zur Blutentnahme anbietet oder •Sie mobilitätsbedingt die Praxis nicht aufsuchen können. In diesen Fällen können Sie die entstandenen Kosten nach § 13 Abs. 3/3a SGB V bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Wir unterstützen Sie dabei mit den erforderlichen Nachweisunterlagen. Einzelfall-Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V bedeutet für Sie konkret: Sie erhalten von ihrem Arzt einen „Anforderungsschein / Laborauftrag Muster 10 / GOÄ“ Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten: a) Bitte stellen Sie wie üblich ein „Muster 10 Formular“ aus, für die „erbetenen Laborparameter“ b) Schreiben Sie bitte zusätzlich eine Privatverordnung, siehe Beispiel unten Bei Privatpatienten: a) Bitte stellen Sie wie üblich einen Anforderungsschein/Laborauftrag aus, für die „erbetenen Laborparameter“ + zusätzlich eine Privatverordnung b) Oder: Schreiben Sie auf der Privatverordnung die „erbetene Laborparameter“ wie üblich und den Auftrag, siehe Beispiel unten Sie beauftragen die kombinierte Leistung „Mobile Blutentnahme“ bei uns hier online auf www.creasano.de, nachdem Sie von Ihrem Arzt einen Laborauftrag Muster 10 / GOÄ und eine ärztliche Privatverordnung dafür erhalten haben (siehe „Musterverordnung“). Die Abrechnung der kombinierten Leistung „Mobile Blutentnahme“ erfolgt direkt mit Ihnen, Sie erhalten nach erfolgreicher Durchführung der mobilen Blutentnahme inkl. Proben-Laborbringdienst eine Privatrechnung der Creasano UG (haftungsbeschänkt). Die Abrechnung der Labor-Rechnung erfolgt unabhängig davon mit dem Arzt, der den Laborauftrag verordnet hat. Eine Erstattung Ihrer Krankenkasse erfolgt nicht pauschal, sondern immer im Rahmen der individuellen Sachleistungsprüfung bzw. Einzelfall-Kostenerstattungsprüfung – es besteht also kein automatischer Anspruch auf eine vollständige oder anteilige Erstattung der Rechnung der Creasano UG. § Rechtslage und Praxis: Rechtlich haben Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen gute Argumente. In der Praxis lehnen Krankenkassen innovative, kombinierte Leistungen jedoch häufig zunächst ab – auch bei klarer Rechtslage. Dies ist meist automatisierten, maschinellen Prüfverfahren geschuldet. Im Widerspruch mit der Bitte um erneute Prüfung auf Erstattungsberechtigung gemäß § 13 Absatz 3/3a SGB V sind die Erfolgsaussichten erfahrungsgemäß deutlich besser. Unsere Empfehlung: Rechnen Sie zunächst mit privater Kostenübernahme und nutzen Sie die Erstattungsmöglichkeit als zusätzliche Chance. Bei einer Ablehnung unterstützen wir Sie gerne aktiv mit Argumentationshilfen, die konkret auf die Ablehnungsgründe Ihrer Krankenkasse eingehen. Die Creasano-Dienstleistung einer "Mobile Blutentnahme" ist Teil des bundesgeförderten Marktreife-Projekts ‚MobilBloodCare‘ zur Entwicklung einer digitalen Serviceplattform; weitere Informationen finden Sie unter www.creasano.de/ueberuns. Die Laborrechnung erfolgt separat durch das Labor gemäß GOÄ. Eine Übersicht üblicher Laborpreise finden Sie unter: https://www.meindirektlabor.de/ueber-uns/preisliste/standort/labor-muenchen/

Selbstzahlerleistung und privat beauftragte Versorgung (Direktlabor)

Die Creasano Mobile Blutentnahme ist eine privat beauftragbare medizinische Dienstleistung zur Durchführung von ambulanten Blutentnahmen im häuslichen Umfeld oder an einem vom Patienten gewünschten Ort. Der Patient beauftragt die Leistung selbst. Die Inanspruchnahme erfolgt unabhängig von einer organisatorischen Anbindung an eine bestimmte Hausarzt- oder Facharztpraxis und ersetzt keine ärztliche Behandlung. Ärztliche Leitung und medizinische Verantwortung: Die Creasano UG arbeitet unter ärztlicher Leitung. Diese ist verantwortlich für die medizinische Qualitätssicherung, die fachliche Aufsicht sowie die ordnungsgemäße Delegation der beauftragten Leistungen. Die Durchführung der Blutentnahme erfolgt nach ärztlicher Prüfung und Indikationsstellung. Vorbekannte Diagnosen und Befunde des Patienten werden hierbei berücksichtigt. Ärztliche Verordnung: Eine ärztliche Privatverordnung wird ausgestellt, wenn nach ärztlicher Prüfung eine medizinische Indikation vorliegt. Die Indikationsstellung erfolgt nach den Regeln der ärztlichen Sorgfaltspflicht und kann, sofern medizinisch vertretbar, auch im Rahmen einer Fernbehandlung erfolgen. Zielgruppe und Versorgungskontext: Die Creasano Mobile Blutentnahme kann von gesundheitsbewussten Bürgerinnen und Bürgern, Patientinnen und Patienten sowie Selbstzahlern außerhalb der klassischen Regelversorgung in Anspruch genommen werden. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn eine zeitgerechte Versorgung über das reguläre Vertragsarztsystem nicht möglich ist oder wenn die mobile Durchführung der Blutentnahme medizinisch, zeitlich oder risikobezogen sinnvoller ist. Abrechnung und Kostenerstattung: Die Leistung wird vom Patienten selbst beauftragt und direkt mit dem Patienten abgerechnet. Eine Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen richtet sich nach den jeweiligen individuellen Tarifbedingungen. Für gesetzlich Versicherte kann eine Erstattung im Einzelfall nach Einzelfall-Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V geprüft werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es besteht kein automatischer Anspruch auf Kostenübernahme. Preisbildung und Umsatzsteuer: Die abgerechneten Leistungen stellen medizinisch indizierte diagnostische Heilbehandlungen dar und dienen der medizinischen Abklärung. Sie sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Da diese kombinierte Versorgungsleistung weder im EBM noch in der GOÄ als Einzelleistung abgebildet ist, orientiert sich die Preisbildung an Art, Umfang und Zeitaufwand vergleichbarer ärztlicher Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ analog. Laborleistungen: Die Laborrechnung erfolgt separat durch das Labor gemäß GOÄ. Eine Übersicht üblicher Laborpreise finden Sie unter: https://www.meindirektlabor.de/ueber-uns/preisliste/standort/labor-muenchen/

Ärztliche Musterverordnung auf Privatrezept für "Mobile Blutentnahme"

Privatverordnung Datum: ____________ Patient (Name, Vorname): _________________________ Straße / Ort: _________________________________ Geb. am: _________________ Versicherungsstatus: GKV ☐ PKV ☐ SZ ☐ Indikation: [ Erkrankung / Verdacht / Verlauf ] Auftrag: Mobile Blutentnahme im häuslichen Umfeld inkl. Labortransport Erbetene Laborparameter (gehören bei GKV immer auf den Laborauftrag – Muster 10): [ Parameter ] Begründung: „Patient [Name] leidet an [Diagnose] mit [Einschränkung] (> individuell, nicht nur ICD-Code); ein Praxisbesuch ist deshalb medizinisch nicht zumutbar. Ein Hausbesuch kann durch unsere Praxis nicht zeitgerecht erbracht werden. Die Blutentnahme ist zur [Zweck, z.B. Therapiemonitoring] zeitgerecht / dringend bis [Datum] erforderlich. Die mobile Blutentnahme im häuslichen Umfeld unter ärztlicher Delegation inkl. Laborabgabe stellt daher die medizinisch indizierte und verhältnismäßige Versorgungsform dar." Praxis & BSNR / Arzt & LANR [Unterschrift + Stempel]

Hinweise für Patienten: Gesetzlich Versicherte (GKV): Diese Verordnung berechtigt zur Inanspruchnahme der mobilen Blutentnahme bei Creasano. Die Abrechnung erfolgt zunächst direkt mit Ihnen. Sie können beide Rechnungen (Creasano + Labor) zusammen mit dieser Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Einzelfall-Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V einreichen. Eine Erstattung erfolgt im Einzelfall – bei Ablehnung unterstützen wir Sie gerne im Widerspruchsverfahren. Privatversicherte (PKV): Diese Verordnung berechtigt zur Inanspruchnahme der mobilen Blutentnahme bei Creasano. Die Abrechnung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ (analog), da diese kombinierte Versorgungsleistung nicht als Einzelziffer im GOÄ-Katalog abgebildet ist. Reichen Sie beide Rechnungen (Creasano + Labor) bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung ein. Selbstzahler: Diese Verordnung berechtigt zur Inanspruchnahme der mobilen Blutentnahme bei Creasano. Die Abrechnung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ (analog) direkt mit Ihnen als Selbstzahlerleistung. Creasano UG | Mobile Blutentnahme unter ärztlicher Leitung von Dr. Dr. med. Richard Westhaus, Internist & Radiologe. Die Entwicklung der zugrunde liegenden digitalen Serviceplattform ‚MobilBloodCare‘ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen des IGP‑Programms gefördert.

So funktioniert's
Creasano shutterstock_728948014_edited.jpg

Wählen Sie den gewünschten Service

Wählen Sie einen passenden Termin

Bestätigen Sie Ihre Buchung

  • Online-Zahlung

  • Bar-Zahlung vor Ort

Erhalten Sie den gewünschten Service vor Ort

Unser Team

wolfgang_f_mosebach.jpeg

Wolfgang F. Mosebach
CEO | Gründer | E-Health-Pionier

Strategie & operative Führung

Gesundheitsjournalist & Chefredakteur

bottom of page